Prof. Dr. Vogel & Stöhr
Sachverständigensozietät

für Verdienst- und Nutzungsausfallschäden, Gewinnentgang, Betriebsunterbrechungsschäden, Unternehmensbewertungen und wirtschaftliche Verfahrensbegleitung

Ihre Ansprechpartner

Astrid Stöhr und Christian Stöhr

 

Unsere Fachgebiete

Wir begleiten Sie und Ihr Unternehmen im Vorfeld, bei Vergleichsverhandlungen und im prozessualen Bereich bei Wirtschaftsfragen zu folgenden Thematiken:

Verdienstausfall- und Nutzungsausfallschäden

Wir sind Partner bei der Berechnung von Ersatzansprüchen aufgrund unfall- bzw. schadensbedingter Gewinn- und Verdienstausfälle, z.B. durch Erwerbsminderung oder Berufsunfähigkeit.

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Betriebsunterbrechungsschäden in Unternehmen

Wir helfen bei der Berechnung wirtschaftlicher Einbußen, falls Ihr Betrieb ganz oder teilweise stillgelegt oder unterbrochen werden musste, z.B. aufgrund Brand-, Wasser- oder Maschinenschäden, Cyberattacken, verzögerten Lieferungen und Leistungen oder infolge Betriebsverlagerungen.

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Unternehmensbewertung

Wir sind Ansprechpartner bei der Ermittlung von Unternehmenswerten u.a. im Rahmen von Zugewinn-/Pflichtteilsberechnungen, Unternehmensnachfolgen und Gesellschafterauseinandersetzungen.

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Einkommens- und Gewinnermittlung

Wir helfen Ihnen bei der Gewinn- bzw. Einkommensermittlung im Zugewinnausgleich und für Erbauseinandersetzungen einschließlich der Pflichtteilsberechnung.

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Wirtschaftliche Verfahrensbegleitung

Wir begleiten Sie und Ihre Firma in Wirtschaftsfragen im (vor-)prozessualen Bereich bei der Bezifferung von Schäden aus Gewinnentgang, Verdienstausfällen und Betriebsunterbrechungen sowie bei der Einschätzung von Vergleichsvorschlägen. Außerdem begleiten wir Sie bei Gesellschafterauseinandersetzungen, bei wirtschaftlichen Fragen zur Unternehmensübergabe und bei Streitigkeiten um Unternehmenswerte.

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Wirtschaftsmediation

Sie setzen auf eine rasche, für alle Parteien zufriedenstellende Lösung von Wirtschaftsstreitigkeiten? Oder gibt es Konflikte bei der Unternehmensnachfolge? Wir erarbeiten konstruktive Lösungswege unter Berücksichtigung Ihrer Interessen.

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Sachverständige

Astrid Stöhr
Dipl.-Betriebswirtin (FH)
MBA sustainament (Univ.)

Christian Stöhr
Dipl.-Betriebswirt (FH)
Wirtschaftsmediator (IHK)

von der IHK Regensburg für die Oberpfalz / Kehlheim öffentlich bestellt und vereidigt im Sachgebiet 1300 Betriebsunterbrechungs- und Betriebsverlagerungsschäden als Sachverständiger für Verdienstausfallschäden.

Prof. Dr. Horst Vogel (verstorben)
Dipl.-Ingenieur
Dipl.-Wirtschaftsingenieur
Steuerberater


Im Jahr 2009 schlossen wir uns zur Prof. Dr. Vogel & Stöhr Sachverständigensozietät zusammen. Seit im Jahr 2021 Prof. Dr. Horst Vogel verstarb, wird die Sozietät im bisherigen Umfang von Astrid Stöhr und Christian Stöhr weiter fortgeführt. Wir erbringen unsere Leistungen deutschlandweit und branchenübergreifend für Gerichte, die öffentliche Hand, Versicherungen, Unternehmen und Privatpersonen. Bei steuerrechtlichen Fragestellungen arbeiten wir mit der Steuerberater Vogel GbR aus Weiden zusammen.

   

Häufig gestellte Fragen

Ein Sachverständiger sollte immer dann beauftragt werden, wenn die eigene Sachkunde nicht ausreicht, fachlich fundierte Entscheidungen zu treffen. Dazu muss keineswegs eine Streitigkeit bei Gericht anhängig sein. Häufig hilft eine sachverständige Begleitung im Vorfeld eines Gerichtsverfahrens dabei, durch eine Beurteilung der tatsächlichen Gegebenheiten, Streitigkeiten zu vermeiden. Anlässe für eine Unterstützung durch einen Sachverständigen gibt es viele, insbesondere die:

  • Erläuterung und Darstellung komplexer fachlicher Sachverhalte und deren Auswirkungen auf die jeweilige Person/das Unternehmen (Vermittlung zwischen Fachwelt und Laien),
  • Feststellung von Tatsachen zur richtigen Bezifferung von (Vermögens-)schäden,
  • Ermittlung von Schadenshöhen,
  • Ermittlung von Unternehmenswerten z.B. bei Scheidungen, Gesellschafterauseinandersetzungen oder im Rahmen der Unternehmensnachfolge,
  • Fachliche Beurteilung von Vergleichsvorschlägen,
  • Außergerichtliche Streitbeilegung bei fachlichen Differenzen, usw.

Die öffentliche Bestellung und Vereidigung durch eine öffentlich-rechtliche Bestellungskörperschaft (z.B. Industrie- und Handelskammern) ist ein Qualitätsmerkmal, da der Begriff „Sachverständiger“ als solcher nicht geschützt ist.

Der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige muss über besondere Fachkenntnisse und Erfahrung verfügen. Dazu muss er sich vor seiner Bestellung einem Prüfverfahren hinsichtlich seiner besonderen Sachkunde und seiner persönlichen Eignung unterziehen. Er hat einen Eid geleistet, seine Gutachten nach bestem Wissen und Gewissen zu erstatten und seine Arbeit persönlich, unabhängig, weisungsfrei und unparteiisch durchzuführen.

Einen Pauschalpreis für ein Gutachten gibt es nicht. Jedes Gutachten wird individuell erstellt. Eine Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Arbeitsaufwand auf Stundenbasis. Dieser Aufwand ist abhängig davon, was genau zu begutachten ist, welche Unterlagen und Informationen benötigt werden und wie kompliziert und aufwendig deren Ausarbeitung ist. Häufig ist es möglich, ein Gutachten auf Basis der zur Verfügung gestellten Unterlagen zu erstellen. Ist es dagegen erforderlich und sinnvoll, die Begebenheiten vor Ort nachzuvollziehen, ist ggf. zusätzlich ein Ortstermin notwendig. Privatgutachten werden nach vereinbarten Honorarsätzen abgerechnet, Gerichtsgutachten auf Basis des jeweiligen Sachgebiets nach Stundensätzen nach dem JVEG (Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz).

Auch wenn der Sachverständige kein Gutachten erstellt, sondern Sie bzw. Ihr Unternehmen mit seinem Fachwissen unterstützt, rechnet er seine Leistungen auf Basis vorher vereinbarter Stundensätze ab.

Welche Unterlagen benötigt werden, kommt auf den individuellen Sachverhalt an. Je nach Anlass werden jedoch in den meisten Fällen die Bilanzen/Jahresabschlüsse mit den Gewinn- und Verlustrechnungen und Anlagespiegeln der vergangenen 3-5 Jahre benötigt. Häufig sind weitere Unterlagen abhängig vom Bewertungsanlass nötig, wie z.B. BWAs, Aufträge, Rechnungen, Gewerbesteuerbescheide, Einkommensteuerbescheide etc.

In der Regel kann mit einer Fertigstellung des Gutachtens innerhalb von ca. 2 Monaten gerechnet werden. Allerdings ist dies einerseits von der aktuellen Auslastung des Sachverständigen abhängig, aber auch davon, wie umfangreich das Gutachten ist bzw. welche Unterlagen zur Verfügung gestellt werden. Häufig zieht sich ein Gutachten dadurch in die Länge, dass angeforderte Informationen und Unterlagen entweder gar nicht, verspätet oder unvollständig zur Verfügung gestellt werden. Ist ein Ortstermin notwendig, muss die Terminabsprache, -wahrnehmung und -vor- und -nachbereitung zeitlich noch zusätzlich mit einkalkuliert werden. Der Sachverständige ist also immer auch auf die Mithilfe der Auftraggeber angewiesen.

Diese Frage ist mit einem klaren Nein zu beantworten. Der Sachverständige kann allerdings aufzeigen, welche Konsequenzen unterschiedliche Rechtsauslegungen konkret haben oder hätten, so dass eine Beurteilung gewisser Sachverhalte für den Auftraggeber erst möglich wird. Reine Rechtsfragen dürfen jedoch nur der Rechtsanwalt bzw. Richter beantworten bzw. steuerrechtliche Fragen der Steuerberater.

 

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Anschrift:

Prof. Dr. Vogel & Stöhr
Sachverständigensozietät
Am Krumpes 28
92637 Weiden