Verdienstausfall- und Nutzungsausfallschäden

Häufigste Ursache für Verdienstausfallschäden sind Unfälle, in deren Folge ein selbständiger Unternehmer oder Freiberufler über einen bestimmten Zeitraum nur eingeschränkt arbeiten kann oder sogar ganz erwerbsunfähig wird. Aber auch Schäden in den Räumlichkeiten einer Kanzlei oder Praxis (z.B. Wasserschäden) machen oft das Arbeiten für gewisse Zeit unmöglich.

Manchmal führen jedoch auch (kurzfristig) stornierte Aufträge zu Verdienstausfällen oder zu Mehrkosten, die nicht mehr abgerechnet werden können.

Verdienst- und Nutzungsausfälle entstehen also in erster Linie

  • wegen unfallbedingter Erwerbsminderung und Berufsunfähigkeit,
  • wegen unfallbedingter Ausfälle von Personal, Maschinen und Anlagen (z.B. Transportmittel- und Mitarbeiterausfall),
  • wegen sonstiger Ausfallursachen (z.B. Brandschäden, Maschinenschäden, Bedienungsausfall, etc.) oder
  • wegen Auftragsausfällen.

Problematisch ist häufig die genaue Bezifferung der Schadenshöhe gegenüber den Versicherungen oder im Streitfall vor Gericht. Dies gilt umso mehr, wenn eine längere oder sogar dauerhafte Berufsunfähigkeit vorliegt und entsprechende Ersatzansprüche geltend gemacht werden sollen.

Wir berechnen die Ersatzansprüche aus dem Schadensereignis heraus unter Berücksichtigung von schadensbedingt entstandenen Zusatzkosten und notwendigen Maßnahmen und Kosten infolge von Schadensminderungspflichten. Dabei werden die maßgeblichen Rechtsvorschriften und auch die Vorgaben seitens der höchstrichterlichen Rechtsprechung (BGH, BFH) berücksichtigt.

 

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Prof. Dr. Vogel & Stöhr
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