Unternehmensbewertung

Die Frage nach dem Unternehmenswert lässt sich häufig nicht leicht beantworten, da es keinen transparenten Markt gibt, zu welchen Preisen vergleichbare Unternehmen angeboten werden. Einerseits gleicht so gut wie kein Unternehmen dem anderen, andererseits ändern sich Marktgegebenheiten schnell. Hinzu kommt, dass jedes Unternehmen in Abhängigkeit vom Bewertungsanlass unterschiedlich zu bewerten ist, z.B. ob ein Unternehmen fortgeführt wird (z.B. Zugewinn oder Gesellschafterauseinandersetzung) oder ganz oder teilweise verkauft werden soll etc.

Folgende Gründe erfordern eine Unternehmensbewertung für die Ermittlung des Wertes

  • im Zugewinnausgleich,
  • bei Erbauseinandersetzungen,
  • zur Pflichtteilsberechnung,
  • bei Gesellschafterauseinandersetzungen,
  • im Rahmen der Unternehmernachfolge,
  • bei der Veräußerung von Geschäftsanteilen,
  • zur Ermittlung von Abfindungen und
  • bei Schiedsgutachten.

Aufgabe des Sachverständigen ist es, anlass- und zweckbezogen aus der Vielzahl der in Betracht kommenden Bewertungsmethoden die geeignete Methode auszuwählen und den im Einzelfall in Betracht kommenden Wert unter Berücksichtigung der Vorgaben, die sich in der Rechtsprechung (BVerfG, BGH, OLG) herausgebildet haben, sachgerecht zu ermitteln.

 

Kontaktieren Sie uns

Anschrift:

Prof. Dr. Vogel & Stöhr
Sachverständigensozietät
Am Krumpes 28
92637 Weiden