Einkommens- und Gewinnermittlung
Berechnet wird das unterhaltsrechtlich relevante Einkommen, gegebenenfalls unter Berücksichtigung eheprägender Faktoren und der notwendigen Abgrenzung zum Zugewinnausgleich (insbes. bei der Bemessung des kalkulatorischen Unternehmerlohnes).
Diese Berechnung erfolgt
- bei Gewerbetreibenden
- bei Selbständigen (Freiberuflern)
- bei abhängig Beschäftigten (Arbeitnehmern)
- unter Einbeziehung sämtlicher Einkunftsarten
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Anschrift:
Prof. Dr. Vogel & Stöhr
Sachverständigensozietät
Am Krumpes 28
92637 Weiden