Einkommens- und Gewinnermittlung

Berechnet wird das unterhaltsrechtlich relevante Einkommen, gegebenenfalls unter Berücksichtigung eheprägender Faktoren und der notwendigen Abgrenzung zum Zugewinnausgleich (insbes. bei der Bemessung des kalkulatorischen Unternehmerlohnes).

Diese Berechnung erfolgt

  • bei Gewerbetreibenden
  • bei Selbständigen (Freiberuflern)
  • bei abhängig Beschäftigten (Arbeitnehmern)
  • unter Einbeziehung sämtlicher Einkunftsarten
 

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Prof. Dr. Vogel & Stöhr
Sachverständigensozietät
Am Krumpes 28
92637 Weiden