Betriebsunterbrechungsschäden

Bestimmte Ereignisse führen dazu, dass ein Betrieb/Unternehmen stillsteht oder zumindest einzelne Produktions- und Fertigungslinien nicht vollständig bzw. gar nicht genutzt werden können. In besonderen Fällen, wie z.B. nach einem Brandschaden, kann es sogar vorkommen, dass das Unternehmen komplett stillgelegt oder geschlossen werden muss.

Gleiches gilt auch für Freiberufler, die ihre Büro- oder Praxisräume aufgrund eines Schadensereignisses vorübergehend oder dauerhaft nicht nutzen können.

Grund für eine Beeinträchtigung des Betriebs muss jedoch nicht immer ein Schadensereignis sein. Gerade im öffentlichrechtlichen Bereich kann auch eine Störung, z.B. durch Baumaßnahmen oder Straßenschließungen etc. dazu führen, dass das Unternehmen Gewinneinbußen erleidet, weil es z.B. nicht mehr oder nur schwer erreichbar ist.

Gründe für entsprechende Ausfälle und Gewinneinbußen gibt es viele, insbesondere durch:

  • Brandschäden,
  • Wasserschäden,
  • sonstigen Maschinen- und Gebäudeschäden,
  • Cyberattacken,
  • Eingriffe und Beeinträchtigungen durch Dritte (z.B. Straßensperren, sonstige Zugangsbehinderungen),
  • Eigentumsstörungen, z.B. durch bauliche Einwirkung oder öffentlich-rechtliche Maßnahmen,
  • Betriebsverlagerungen
  • Nichterfüllung oder Schlechterfüllung vertraglicher Verpflichtungen,
  • Falschlieferung und verzögerter Leistung oder
  • Gewährleistungsverpflichtungen.

Dadurch entstehen nicht selten kleinere und größere Umsatzausfälle bzw. Gewinneinbußen, die durch den Schädiger oder einen Versicherer ausgeglichen werden müssen. Ob es sich um einen zu ersetzenden Schaden handelt bzw. in welcher Höhe dieser entstanden ist oder unter welchen Voraussetzungen ein Schaden geltend gemacht werden kann, darüber wird häufig gestritten.

Wir ermitteln den infolge der Betriebsunterbrechung entgangenen Gewinn, damit Sie im Schadensfall ihren Schaden entsprechend beziffern können. Die Ermittlung des Schadens umfasst den entgangenen Betriebsgewinn, den Aufwand für die fortlaufenden Kosten, die schadensbedingten Zusatzkosten und die zur Minderung des Schadens aufgewandten Mehrkosten.

 

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Prof. Dr. Vogel & Stöhr
Sachverständigensozietät
Am Krumpes 28
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